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Arbeit und Beruf - Welche Möglichkeiten habe ich?

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Wenn man die Schule beendet hat, wie geht es dann weiter?

Die meisten Menschen mit Behinderung besuchen nach der Schule eine Werkstatt für Behinderte.

Es gibt aber immer mehr Menschen mit Behinderung, die sich einen Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt wünschen.

Wenn man von der Schule in die Werkstatt für Behinderte geht, so kommt als erstes das Eingangsverfahren.

 

Eingangsverfahren:

Das Eingangsverfahren kann von vier Wochen bis zu drei Monaten dauern. Im Eingangsverfahren wird geprüft, ob die Werkstatt die richtige Einrichtung ist.

Als Mensch mit Behinderung sollte man selber auch schauen, ob einem die Werkstatt gefällt. Danach kann man in den Berufsbildungsbereich gehen.

Der Berufsbildungsbereich hieß früher Arbeitstrainingsbereich.

 

Berufsbildungsbereich:

Der Berufsbildungsbereich dauert zwei Jahre. Es gibt einen Grund- und einen Aufbaukurs.

Im Berufsbildungsbereich lernt man viel:
z.B. Handwerkliche Fertigkeiten, Benutzen von Fahrzeugen.

Gemeinsam mit dem Gruppenleiter wird ein Plan erstellt, was man alles lernen will und welche Wünsche man hat.

Im Berufsbildungsbereich bekommt man im ersten Jahr monatlich 110,00 DM Ausbildungsgeld. Im zweiten Jahr bekommt man 130,00 DM monatlich Ausbildungsgeld.

 

Arbeitsbereich:

Nach dem Berufsbildungsbereich kann man in den Arbeitsbereich der Werkstatt für Behinderte gehen.

Im Arbeitsbereich arbeitet man in einer Gruppe mit anderen Menschen mit Behinderungen und einem Gruppenleiter zusammen.

Man bekommt einen Lohn: das Arbeitsentgelt.

Das Arbeitsentgelt setzt sich aus einem Grundbetrag
(zurzeit 130 DM monatlich) und aus einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammen.

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt in Deutschland beträgt im Monat ca. 260,00 DM. Alle Mitarbeiter, die weniger als 630,00 DM im Monat verdienen, bekommen ein Arbeitsförderungsgeld von bis zu 50,00 DM zusätzlich.Außerdem bekommt man einen Werkstattvertrag.

In der Werkstatt gibt es au§erdem Werkstatträte. Die Werkstatträte werden von den behinderten Menschen in der Werkstatt gewählt.

Die Werkstatträte vertreten die Interessen der behinderten Menschen in den Werkstätten.

Die Werkstatträte können mitwirken: Zum Beispiel bei der Werkstattordnung, bei der Beschäftigungszeit und bei den Fragen der Lohngestaltung.

 

Freie Wirtschaft:

Viele Werkstätten bieten auch Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft an:

Man arbeitet z. B. in einer ausgelagerten Gruppe oder auf einem Außenarbeitsplatz. Dabei ist man noch Mitarbeiter der Werkstatt, arbeitet aber in einem Betrieb.

Einige Werkstätten bieten auch Plätze in Beschäftigungs- und Integrationsfirmen an.

Wenn man in einer Integrationsfirma arbeitet, bekommt man einen Lohn wie andere Arbeitnehmer auch.

Wenn man gar nicht in die Werkstatt für Behinderte gehen will, so kann man nach einem Integrationsfachdienst fragen.

Integrationsfachdienste helfen einem dabei, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Meistens arbeiten die Integrationsfachdienste mit den Schulen oder den Werkstätten zusammen. Im Moment ist es sehr schwierig, sich an einen Integrationsfachdienst zu wenden. Die Integrationsfachdienste müssen zuerst einmal andere arbeitslose Menschen vermitteln.


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