Arbeit
und Beruf - Welche Möglichkeiten habe ich?
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Wenn
man die Schule beendet hat, wie geht es dann weiter?
Die
meisten Menschen mit Behinderung besuchen nach der Schule eine
Werkstatt für Behinderte.
Es
gibt aber immer mehr Menschen mit Behinderung, die sich einen
Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt wünschen.
Wenn
man von der Schule in die Werkstatt für Behinderte geht,
so kommt als erstes das Eingangsverfahren.
Eingangsverfahren:
Das
Eingangsverfahren kann von vier Wochen bis zu drei Monaten dauern.
Im Eingangsverfahren wird geprüft, ob die Werkstatt die richtige
Einrichtung ist.
Als
Mensch mit Behinderung sollte man selber auch schauen, ob einem
die Werkstatt gefällt. Danach kann man in den Berufsbildungsbereich
gehen.
Der
Berufsbildungsbereich hieß früher Arbeitstrainingsbereich.
Berufsbildungsbereich:
Der
Berufsbildungsbereich dauert zwei Jahre. Es gibt einen Grund-
und einen Aufbaukurs.
Im
Berufsbildungsbereich lernt man viel:
z.B. Handwerkliche Fertigkeiten, Benutzen von Fahrzeugen.
Gemeinsam
mit dem Gruppenleiter wird ein Plan erstellt, was man alles lernen
will und welche Wünsche man hat.
Im
Berufsbildungsbereich bekommt man im ersten Jahr monatlich 110,00
DM Ausbildungsgeld. Im zweiten Jahr bekommt man 130,00 DM monatlich
Ausbildungsgeld.
Arbeitsbereich:
Nach
dem Berufsbildungsbereich kann man in den Arbeitsbereich der Werkstatt
für Behinderte gehen.
Im
Arbeitsbereich arbeitet man in einer Gruppe mit anderen Menschen
mit Behinderungen und einem Gruppenleiter zusammen.
Man
bekommt einen Lohn: das Arbeitsentgelt.
Das Arbeitsentgelt setzt sich aus einem Grundbetrag
(zurzeit 130 DM monatlich) und aus einem leistungsangemessenen
Steigerungsbetrag zusammen.
Das
durchschnittliche Arbeitsentgelt in Deutschland beträgt im
Monat ca. 260,00 DM.
Alle Mitarbeiter, die weniger als 630,00 DM im Monat verdienen,
bekommen ein Arbeitsförderungsgeld von bis zu 50,00 DM zusätzlich.Außerdem
bekommt man einen Werkstattvertrag.
In
der Werkstatt gibt es au§erdem Werkstatträte.
Die Werkstatträte werden von den behinderten Menschen in
der Werkstatt gewählt.
Die Werkstatträte vertreten die Interessen der behinderten
Menschen in den Werkstätten.
Die Werkstatträte können mitwirken: Zum Beispiel bei
der Werkstattordnung, bei der Beschäftigungszeit und bei
den Fragen der Lohngestaltung.
Freie
Wirtschaft:
Viele
Werkstätten bieten auch Arbeitsplätze in der freien
Wirtschaft an:
Man
arbeitet z. B. in einer ausgelagerten Gruppe oder auf einem Außenarbeitsplatz.
Dabei ist man noch Mitarbeiter der Werkstatt, arbeitet aber in
einem Betrieb.
Einige
Werkstätten bieten auch Plätze in Beschäftigungs-
und Integrationsfirmen an.
Wenn
man in einer Integrationsfirma arbeitet, bekommt man einen Lohn
wie andere Arbeitnehmer auch.
Wenn
man gar nicht in die Werkstatt für Behinderte gehen will,
so kann man nach einem Integrationsfachdienst fragen.
Integrationsfachdienste
helfen einem dabei, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
zu finden. Meistens arbeiten die Integrationsfachdienste mit den
Schulen oder den Werkstätten zusammen. Im Moment ist es sehr
schwierig, sich an einen Integrationsfachdienst zu wenden. Die
Integrationsfachdienste müssen zuerst einmal andere arbeitslose
Menschen vermitteln.
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