Werkstattvertrag
Der
Werkstattvertrag ist ein besonderer Arbeitsvertrag. Er wird zwischen
der Werkstatt und den Beschäftigten gemacht. Die Werkstatt
und die Werkstattbeschäftigten müssen sich an diese
Sachen halten.
Zum
Beispiel: In einem Werkvertrag steht, wie viele Stunden jemand
in der Woche in der Werkstatt beschäftigt ist. Dort steht
auch, wie viel Geld jemand verdient.
(aus:
Arbeitshilfen zur Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, Herausgeber:
Projekt Werkstattrat bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Marburg 1. Auflage 2002)
Ein
Mustervertag in einfacher Sprache kann über die Bundesvereinigung
der Lebenshilfe in Marburg bestellt werden.
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