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Werkstattvertrag

Der Werkstattvertrag ist ein besonderer Arbeitsvertrag. Er wird zwischen der Werkstatt und den Beschäftigten gemacht. Die Werkstatt und die Werkstattbeschäftigten müssen sich an diese Sachen halten.

Zum Beispiel: In einem Werkvertrag steht, wie viele Stunden jemand in der Woche in der Werkstatt beschäftigt ist. Dort steht auch, wie viel Geld jemand verdient.

(aus: Arbeitshilfen zur Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, Herausgeber: Projekt Werkstattrat bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Marburg 1. Auflage 2002)

Ein Mustervertag in einfacher Sprache kann über die Bundesvereinigung der Lebenshilfe in Marburg bestellt werden.

 

 

 

 

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