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Bericht über den Werkstattrat
von Peter Dold

Der Werkstattrat besteht aus Mitarbeitern der Werkstätte, die aus verschiedenen Abteilungen kommen. Die Mitglieder werden in einer geheimen Wahl von den Mitarbeitern/innen gewählt.

Die Gewählten bestimmen dann den 1. und 2. Vorsitzenden und den Schriftführer. Außerdem kann noch eine Vertrauensperson dazu gewählt werden.

 

Der Werkstattrat hat folgende Aufgaben:

- Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Mitarbeiter entgegen nehmen, und falls sie berechtigt erscheinen durch Verhandlungen mit der Werkstattleitung auf eine Änderung hinwirken.

- Maßnahmen, die den Mitarbeitern und der Werkstatt dienen bei der Werkstattleitung zu beantragen

- Mit darüber zu wachen, dass die zugunsten der Mitarbeiter geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften eingehalten werden.

- Sich für Integration aller behindertenspezifischen Gruppen in der WfB einzusetzen

-Einen engen Kontakt zu den Mitarbeitern zu pflegen und sie in ihren Anliegen zu beraten.

-Vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bestellen.

 

Satzung des Werkstattrats:

Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu:

Pausenregelungen, Betriebsurlaubszeiten, Lohngestaltungen, Verpflegung/Essen, Festen/Feiern

Anhörungsrecht bei Fragen zu:

- Neueinstellungen von Betreuungspersonal
- Versetzungen von Mitarbeitern in andere Abteilungen.

 

Allgemeines:

- jeder Mitarbeiter kann wählen
- jeder Mitarbeiter darf gewählt werden
- Wahlen sind alle 4 Jahre

 

Peter Dold

 

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