Bericht
über den Werkstattrat
von
Peter Dold
Der
Werkstattrat besteht aus Mitarbeitern der Werkstätte, die
aus verschiedenen Abteilungen kommen. Die Mitglieder werden in
einer geheimen Wahl von den Mitarbeitern/innen gewählt.
Die
Gewählten bestimmen dann den 1. und 2. Vorsitzenden und den
Schriftführer. Außerdem kann noch eine Vertrauensperson
dazu gewählt werden.
Der Werkstattrat hat folgende Aufgaben:
-
Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Mitarbeiter entgegen
nehmen, und falls sie berechtigt erscheinen durch Verhandlungen
mit der Werkstattleitung auf eine Änderung hinwirken.
-
Maßnahmen, die den Mitarbeitern und der Werkstatt dienen
bei der Werkstattleitung zu beantragen
-
Mit darüber zu wachen, dass die zugunsten der Mitarbeiter
geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften eingehalten werden.
-
Sich für Integration aller behindertenspezifischen Gruppen
in der WfB einzusetzen
-Einen
engen Kontakt zu den Mitarbeitern zu pflegen und sie in ihren
Anliegen zu beraten.
-Vor
Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bestellen.
Satzung
des Werkstattrats:
Mitbestimmungsrecht
bei Fragen zu:
Pausenregelungen,
Betriebsurlaubszeiten, Lohngestaltungen, Verpflegung/Essen, Festen/Feiern
Anhörungsrecht
bei Fragen zu:
-
Neueinstellungen von Betreuungspersonal
-
Versetzungen von Mitarbeitern in andere Abteilungen.
Allgemeines:
-
jeder Mitarbeiter kann wählen
- jeder Mitarbeiter darf gewählt werden
- Wahlen sind alle 4 Jahre
Peter
Dold
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